• Viele Fragen, wenige Antworten
  • (gs) - Dritter Verhandlungstag im Prozess um einen Vorfall aus dem Jahr 2005, bei dem ein dreijähriges Mädchen nach einer Intensivbehandlung im CHL verstorben war, gemäß Anklage am sogenannten Propofol-Infusionssyndrom. Auch am Donnerstag befand sich wieder der hauptverantwortliche medizinische Gutachter im Zeugenstand und versuchte, die Geschehnisse nachzuzeichnen, die dem Tod des Kindes am 19. Juli 2005 vorangingen.

    Das Mädchen war bekanntlich am Abend des 15. Juli 2005 infolge eines Verkehrsunfalls mit schweren Kopfverletzungen ins CHL eingeliefert und dort durch Verabreichung des Medikaments Diprivan (Wirkstoff Propofol) sediert worden. Laut Einschätzung des Gutachters hätte sich die Situation am Morgen des 18. Juli so dargestellt, dass das Mädchen zu mehr als 80 Prozent nicht überleben würde.

    Zu diesem Zeitpunkt sei es absolut erforderlich gewesen, das Propofol abzusetzen. Dies geschah trotz Analysewerte, die laut Experten auf ein mögliches Propofol-Infusionssyndrom hindeuteten, nicht. Die Sedierung mit Propofol wurde aber fortgesetzt, was die Überlebenschancen des Kindes weiter verschlechtert haben könnte, so der Sachverständige.

    Neben den Kernfragen dieses Prozesses, ob die Sedierung durch Propofol bei diesem kleinen Kind angemessen war (was der Gutachter bestätigt) und ob die Behandlung unter der erforderlichen besonderen Überwachung stattgefunden hatte (was noch zu klären bleibt), gesellte sich am Donnerstag die Frage, ob zu jenem Zeitpunkt, als die Werte des Mädchens sich drastisch verschlechterten, möglicherweise falsche Entscheidungen getroffen wurden, und damit eventuell der „Point of No-Return“ in dieser tragischen Angelegenheit verpasst wurde.

    Ungenaue Aufzeichnungen?

    Wer in jenen vier Tagen im Juli 2005, was zu welchem Zeitpunkt gemacht oder angeordnet hat, ist nämlich nicht zweifelsfrei geklärt. Wie am Donnerstag vor Gericht mehrmals kritisiert wurde, weisen die Aufzeichnungen der Behandlung Lücken auf bzw. ist dabei nicht sicher, ob tatsächlich immer auch das durchgeführt wurde, was schriftlich in den Berichten festgehalten ist.

    Vor allem einzelne Analysen, die in jenen Tagen in Auftrag gegeben worden waren, rückten am Donnerstag in den Mittelpunkt der Debatten vor Gericht. Die vorliegenden Dokumente würden nur ein sehr undeutliches Bild der damaligen Ereignisse zeichnen, so u.a die Kritik von Me Pol Urbany, Anwalt von fünf angeklagten Krankenpflegerinnen, der genauere Aufzeichnungen einforderte.

    Me Valérie Dupong, Verteidigerin eines beschuldigten Arztes, erklärte, dass diesbezügliche Informationen noch immer in der CHL-Computer-Datenbank enthalten seien und sie dem Gericht übermittelt werden könnten. Warum dieses Material allerdings nicht bereits im vorliegenden Dossier enthalten ist und wie die Ermittler ihre Untersuchung ohne Beschlagnahmung dieser Daten durchführen konnten, diese Frage stellt sich der unbeteiligte Prozessbeoachter denn doch.

    Eigenmächtige Handlungen?

    Ebenfalls weiterhin ungeklärt ist, ob das behandelnde Personal Kenntnis über die besonderen Risiken der Sedierung eines Kindes durch Propofol hatte. Der Gutachter erklärte am Donnerstag nochmals, dass das sogenannte Propofol-Infusionssyndrom bereits ab 1993 ein Thema in Fachkreisen gewesen sei, ab 2000dieses Wissen dann durch zahlreiche Veröffentlichungen eine breite Verbreitung fand. Allerdings sei dies noch kein Beleg für den Wissenstand der einzelnen Personen, denn jeder Mediziner habe ein anderes Verständnis solche Informationen anzuwenden.

    Ein weiteres Problem, das bisher noch gar nicht vor Gericht aufgeworfen wurde, aber bereits durch Anwälte gegenüber Medienvertretern thematisiert wurde, dreht sich um die Frage, ob die Krankenpflegerinnen eigenmächtig, also ohne Anordnung eines behandelnden Arztes, die Dosis des Propofols erhöht hatten. Ein solcher (schwerer) Vorwurf steht jedenfalls im Raum.
    Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.